PAID CONTENT – auf die Plattform, fertig, los

Die IVW prüft auch Ihre      Angebote

Erfreulich: Paid Content hält in breiter Fläche Einzug in der Digitalpublisher- und Zeitungsbranche. Das Bedürfnis der Leser nach hochwertig aufbereiteten redaktionellen Inhalten im Web oder über Apps wächst zunehmend, ebenso die Bereitschaft, diese auch kostenpflichtig zu beziehen. Immer mehr Anbieter haben daher den Wunsch...

NEU seit 01.06.2021

Verkäufe von Mehrfach-/ B2B-Zugängen meldefähig

Ab sofort sind im Rahmen des IVW-Verfahrens Paid Content auch Mehrfachzugänge zu kostenpflichtigen Digitalangeboten meldefähig. Mehrfachzugang bedeutet, dass die im Kaufvertrag zwischen Anbieter und Unternehmen oder Institutionen...

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Ihr Mehrwert in der Print-Quartalsausweisung

Verknüpfen Sie in der Quartalsausweisung Ihre mo-natlich gemeldeten Nutzungsrechte aus Paid Content mit Ihrem IVW-geprüften Presseerzeugnis(sen) per zuzüglich-Ausweis.

zur Quartalsausweisung >

Die wichtigsten Key Facts zum
Meldeverfahren
  • Kostenpflichtiges paid-content-Angebot als Einzel- und Abo-Nutzungsrechte mit Mindesterlös von

    1 Eurocent brutto pro Meldetag und Nutzer

  • Einzel-Erhältlichkeit und Erfüllung der Werbeträger-eigenschaft des Paid Content Angebots

  • Gestaffelte Beitragshöhe Link zur Beitragsordnung

  • monatliche Ausweisung der tagesdurchschnittlichen Verkäufe

  • Anleitung zur Anmeldung im Online Medien Interface (OMI) Link

Ansprechpartner

Adrienne Jungblut
Tel: +49 30 590099-751
Fax: +49 30 590099-733
E-Mail schreiben

Ansprechpartner

Anne Dames
Projektleitung Print
Tel: +49 30 590099-752
Fax: +49 30 590099-733
E-Mail schreiben

PAID CONTENT – auf die Plattform, fertig, losDie IVW prüft auch Ihre        Angebote

Erfreulich: Paid Content hält in breiter Fläche Einzug in der Digitalpublisher- und Zeitungsbranche. Das Bedürfnis der Leser nach hochwertig aufbereiteten redaktionellen Inhalten im Web oder über Apps wächst zunehmend, ebenso die Bereitschaft, diese auch kostenpflichtig zu beziehen. Immer mehr Anbieter haben daher den Wunsch, den Verkauf ihrer digitalen Inhalte zur Verifizierung mit dem IVW-Prüfsiegel ausweisen zu lassen. Dessen zunehmende Relevanz spiegelt sich deutlich wider in der anhaltend positiven Entwicklung der "+ Angebote", die am monatlichen Verfahren der IVW teilnehmen. Über eine Million tagesdurchschnittliche Verkäufe werden der IVW mittlerweile gemeldet, von ihr auditiert und ausgewiesen.:

  • Vervierfachung der Mitgliederzahl
  • Fast 80% mehr gemeldete und verkaufte Nutzungsrechte
Die IVW hat mit der aktuellen Ausweisung der gemeldeten verkauften Nutzungsrechte die Millionenmarke „geknackt“. < zurückzur Ausweisung >
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NEU seit 01.06.2021

Verkäufe von Mehrfach-/ B2B-Zugängen meldefähig

Ab sofort sind im Rahmen des IVW-Verfahrens Paid Content auch Mehrfachzugänge zu kostenpflichtigen Digitalangeboten meldefähig. Mehrfachzugang bedeutet, dass die im Kaufvertrag zwischen Anbieter und Unternehmen oder Institutionen erworbene Anzahl an Nutzungsrechten an eindeutig definierte Personenkreise (z.B. Mitarbeiter/Studierende) weitergegeben wird.

Die wichtigsten Voraussetzungen auf einen Blick:
  • technische Steuerung über IP-/Domainsteuerung möglich
  • eindeutige Identifikation des Einzelnutzers mittels eines Kennzeichens (z.B. IP-Adresse, Nutzer-ID) notwendig
  • Nachweisbarkeit der aktiven Willenserklärung des Einzelnutzers aus dem Netzwerk der Firmen oder Institutionen